Hans Ludwig Schmidt
Dipl. Soz. Päd. (FH)
Kunstmaler-Schmidt
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89312 Günzburg
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Alte Werke
Ein Werk ist nur für eine bestimmte Dauer urheberrechtlich geschützt. Diese Zeit nennt man Schutzdauer. In Deutschland (und vielen anderen Ländern) gilt eine Regelschutzfrist von 70 Jahren post mortem auctoris (pma). Das heißt, dass die Gemeinfreiheit des Werkes mit dem 1. Januar des Jahres, das auf den 70. Todestag des Urhebers folgt, beginnt und das Werk frei verwendet werden kann.
Quelle: Wikipedia
Gemeinfreiheit
Die Gemeinfreiheit bezeichnet alle Werke, die keinem Urheberrecht mehr unterliegen oder ihm nie unterlegen haben. Das im angloamerikanischen Raum anzutreffende Public Domain (abgekürzt PD) ist ähnlich, aber nicht identisch mit der europäischen Gemeinfreiheit.
In allen Rechtsstaaten – insbesondere in der Westlichen Welt – ist für alle schöpferischen Werke das jeweilige Urheberrecht zu beachten. Dazu gehören insbesondere literarische, künstlerische, aber auch wissenschaftliche Arbeiten und seit einiger Zeit auch Software. Entsprechende Rechtsvorschriften nennen eine Ablauffrist für den zugestandenen Schutz (Schutzdauer).
Nach deutschem und österreichischem Recht ist ein Totalverzicht auf das Urheberrecht – etwa zugunsten der Allgemeinheit – nicht möglich (dies wird aus § 29 UrhG-D bzw. § 19 UrhG-Ö abgeleitet). Daher gibt es dort auch keine Gemeinfreiheit durch Rechteverzicht wie in den USA, wo auf alle Rechte verzichtet werden kann und das Public-Domain-Werk den gleichen Status wie ein nicht mehr geschütztes Werk besitzt. Es ist allerdings möglich, das Werk unter einem solchen Nutzungsrecht zur Verfügung zu stellen, dass es von jedermann frei veränderbar ist.
Nach deutschem Recht wird der Begriff Gemeinfreiheit auch und besonders für amtliche Werke gebraucht, die von vornherein keinen oder nur eingeschränkten Urheberrechtsschutz genießen (§ 5 UrhG).
Gemeinfreiheit bezieht sich immer auf die jeweilige nationale Rechtsordnung, und zwar sowohl der des Urhebers als auch der des Nutzers. So sind etwa Fotos von US-Regierungsbehörden, die in den USA keinem Copyright unterliegen, in Deutschland sehr wohl urheberrechtlich geschützt. Praktisch ist die Verwendung jedoch in den meisten Fällen erlaubt.
Das durchgestrichene Copyrightzeichen (©) im inoffiziellen Logo nimmt Bezug auf das durch internationale Verträge propagierte Zeichen der Urheber- bzw. Nutzungsrechtsinhabe. Es symbolisiert also nicht nur den Verzicht auf das Nutzungsrecht (Copyright), sondern auch die Abgabe des Urheberrechtes zugunsten der Gemeinfreiheit.
Quelle: Wikipedia